Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*]
Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zugleich zum Diskurs mit dem Fiskus über die steuerliche Anerkennung. Nachstehender Beitrag gibt eine Einführung in die ertragsteuerlichen und zugleich umsatzsteuerlichen Aufgabenstellungen (dauerhaft) verlustführender Kapitalgesellschaften.
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