BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen.

... wurde durch BMF-Schreiben vom 29.10.2021 ersetzt: Dieses BMF-Schreiben wurde durch das Schreiben vom 29.10.2021 ersetzt.[6] Die neue Verwaltungsanweisung regelt die

  • Antragsvoraussetzungen und
  • Rechtsfolgen

des Wahlrechts zur Liebhaberei nun umfangreicher und detaillierter (s. Tz. III).

[5] BMF v. 2.6.2021 – IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 – DOK 2021/0627224, BStBl. I 2021, 722 = EStB 2021, 299 (Günther).
[6] BMF v. 29.10.2021 – V C 6 - S 2240/19/10006 :006 – DOK 2021/1117804, EStB 2021, 513 (Schumann) (in dieser Ausgabe) = BStBl. I 2021, 2202.

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