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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid für …. über Gewerbesteuer Gewerbesteuer: Personengesellschaft als Steuerschuldner |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Festsetzung von Gewerbesteuer gegenüber der Personengesellschaft, da diese Steuer insoweit auf einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft entstanden ist.
Unstrittig sind diese Vorgänge zwar steuerpflichtig, jedoch darf der Steuerschuldner nicht die Personengesellschaft sein. Tatsächlich wurde der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft durch einen (ehemaligen) Mitunternehmer erzielt.
Insoweit ist der (ehemalige) Mitunternehmer Schuldner der Gewerbesteuer. Dies gilt umso mehr, als dass die Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen entstanden ist. Tatsächlich war die Personengesellschaft bezüglich dieses Sonderbetriebsvermögens niemals zivilrechtlicher Eigentümer, weshalb die Besteuerung des Veräußerungsgewinns auch nicht zu ihren Lasten gehen kann.
Anderer Auffassung: BFH, Urteil v. 28.2.2013, IV R 33/09 (NV)
Aktuell prüft das BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1444/13 ob eine Steuerschuldnerschaft in entsprechenden Fällen für die Personengesellschaft infrage kommt.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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