Art. 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs

(Die Änderungen sind im Handelsgesetzbuch eingearbeitet.)

Art. 2 Änderung des Aktiengesetzes

(Die Änderungen sind im Aktiengesetz eingearbeitet.)

Art. 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(Die Änderungen sind im GmbH-Gesetz eingearbeitet.)

Art. 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

(Die Änderungen sind im Genossenschaftsgesetz eingearbeitet.)

Art. 5 Änderung des Gesetzes über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen

(Die Änderungen sind im Publizitätsgesetz eingearbeitet.)

Art. 6 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

(Die Änderungen sind in der Wirtschaftsprüferordnung eingearbeitet.)

Art. 7 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

(Die Änderungen sind im Kreditwesengesetz eingearbeitet.)

Art. 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

(Die Änderungen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz eingearbeitet.)

Art. 9 Änderung des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften

(Gesetz - außer Kraft)

Art. 10 Aufhebung und Änderung weiterer Gesetze und Verordnungen

(Änderungs- und Aufhebungsbestimmungen)

Art. 11 Übergangsvorschriften

 

(1) Das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Juni 1972 (BGBl. I S. 966; 1973 I S. 266), wird wie folgt geändert:

(Die Änderungen sind im Einführungsgesetz zum Handelsgesetz eingearbeitet.)

 

(2) In Artikel 12 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften vom 4. Juli 1980 (BGBl. I S. 836) wird folgender § 7 eingefügt:

(Die Änderung ist im GmbH-Gesetz eingearbeitet.)

Art. 12 Berlin-Klausel

(gegenstandslos)

Art. 13 Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten Artikel 6 Nr. 8 und 9 am 1. Januar 1987, Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a, Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 6 Buchstabe a, Nr. 7 Buchstabe a und in Nummer 20 § 134a Abs. 1 und 3 der Wirtschaftsprüferordnung am 1. Januar 1990 in Kraft.

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