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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Dublin am 19. Januar 2021 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung (BGBl. 2011 II S. 1042, 1043; 2015 II S. 1322, 1323) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 Ermächtigung

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut des durch dieses Gesetz geänderten Abkommens in der vom Inkrafttreten des Protokolls an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel VII Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.[2].

[1] In Kraft getreten am 28.8.2021.
[2] In Kraft getreten am 30.12.2021, BGBl 2022 II S. 103.

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