Rz. 14

Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen[1].

 

Rz. 15

Daneben lassen sich folgende Ziele definieren[2]:

  • Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers,
  • Erhalt des Unternehmens,
  • Gleichstellung der Kinder,
  • Vermeidung unnötiger Liquiditätsbelastung, z. B. durch ErbSt oder ESt.
 

Rz. 15a

Die genannten Ziele zeigen, dass die Unternehmensnachfolge ein langfristiger Prozess ist, der bereits mit dem möglichen Einstieg der Kinder in die Arbeitswelt beginnt[3]. Wesentlich für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist die zeitliche und konzeptionelle Planung. Im Rahmen einer Befragung von Unternehmen im Auftrag der Creditreform wurde festgestellt, dass 30 % der Unternehmen keinen Nachfolger finden[4]. Ein wesentlicher Grund hierfür war das auf der Unternehmerseite mangelnde Bewusstsein für die langfristig angelegte Nachfolgeplanung.

 

Rz. 16

Grundlage für eine ordnungsgemäße steuerliche Nachfolgeplanung sind die zivilrechtlichen Bestimmungen. Vor allem das allgemeine steuerliche Problem der Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen ist auch bei der Unternehmensnachfolge zu beachten. Für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge kommen folgende Varianten in Betracht:

  • Schenkung des ganzen Unternehmens,
  • Schenkung von Unternehmensteilen,
  • Schenkung von wesentlichen Betriebsgrundlagen,
  • Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt,
  • Erbeinsetzung im Testament durch gewillkürte Erbfolge,
  • Verkauf des Unternehmens,
  • teilentgeltliche Geschäfte.
[1] Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2009, § 1 Rz. 1f.
[2] Hannes, in Handbuch des Fachanwalts: Erbrecht 2. Aufl. 2007, Kap. 15, Rz. 1.
[3] Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2009, § 1 Rz. 4.
[4] Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2009, § 1 Rz. 5.

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