Rz. 42

Die GmbH & Co. kann auch die Beschaffung von zusätzlichem Kapital erleichtern. Anders als bei einer reinen GmbH muss eine Beteiligung oder Kapitalerhöhung bei der GmbH & Co. nicht mit einer Einräumung oder Erhöhung der Gesellschafterstellung bei der Komplementär-GmbH einhergehen. Sie ist zudem mit geringeren Formalitäten verbunden.

 

Rz. 43

Der Vorteil einer vereinfachten Kapitalzuführung bei der KG ohne Änderung der Rechts- und Machtverhältnisse bei der Komplementär-GmbH kommt allerdings oftmals nur den Personen oder Personengruppen innerhalb der Komplementär-GmbH zugute. Sie werden dadurch in die Lage versetzt, über ein größeres Vermögen zu verfügen. Auf diese Weise wird eine Beherrschung der KG ohne (wesentliche) Beteiligung möglich (Herrschaft ohne Majorität).

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