Rz. 60a

Durch eine Rücklage gem. § 7g EStG a. F. kann auch ein steuerlicher Verlust entstehen oder sich erhöhen. Dies ist insbesondere für die Gründungsjahre von Bedeutung, da hier oftmals zunächst Verluste erzielt werden. § 7g Abs. 3 S. 4 EStG a. F. wirkt nur klarstellend, da das Einkommensteuerrecht auch sonst eine Rücklagenbildung nicht versagt, wenn hierdurch ein Verlust entsteht.

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