Rz. 182a
Im Sinne einer bürokratischen Entlastung sowie der geänderten Grundfreibeträge werden mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression v. 20.2.2013[1] für Vz ab 2014 die Anforderungen für eine Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erhöht.
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