Rz. 13

Der Arbeitgeber muss den im LSt-Jahresausgleich erstatteten Betrag gesondert im Lohnkonto eintragen. In der LSt-Bescheinigung ist nur der um den erstatteten Betrag geminderte LSt-Abzug zu bescheinigen. Dieser Betrag repräsentiert also die LSt unter Abzug des Erstattungsbetrags.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge