Rz. 2

Die Vorsorgepauschale ist durch Gesetz v. 16.7.2009 ab VZ 2010 aufgehoben worden. Gewährt wird nur noch ein pauschalierter Abzug für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind.

S. 1 wurde zuletzt geändert m. W. v. Vz 2015 durch G. v. 22.12.2014.[1]

Rz. 3–6 einstweilen frei

[1] BGBl I 2014, 2417.

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