Rz. 40

Schädlich können auch Veränderungen bei den vom Stpfl. bedienten Märkten sein. Dabei ist nach dem Wortlaut nur auf die bedienten Märkte, d. h. die Absatzmärkte abzustellen; unerheblich sollen dagegen die Beschaffungsmärkte sein. Das Merkmal der Absatzmärkte steht in einem engen Zusammenhang mit der Änderung des Kundenkreises und überschneidet sich zumindest teilweise mit diesem Merkmal.[1] Dass nur eine Veränderung der bedienten Märkte schädlich sein soll, steht im Widerspruch zu dem vorhergehenden Merkmal der Veränderung der Lieferantenstruktur.

 

Rz. 41

Da es sich um eine qualitative Veränderung bei den Absatzmärkten handeln muss, reicht eine bloße Veränderung der Anzahl der bedienten Märkte nicht aus. Es ist daher nicht schädlich, wenn die Zahl der bedienten Absatzmärkte auf Europa oder weltweit ausgedehnt wird. Ebenso unerheblich ist die Höhe der Umsätze, die auf diesen Märkten gemacht werden.[2] Ähnlich wie bei Veränderungen im Kundenkreis kann m. E. nur dann eine qualitative Veränderung bei den bedienten Märkten vorliegen, wenn diese eine andere Handelsstufe bedienen.

[1] Vgl. dazu oben Rz. 35ff.
[2] Ähnlich Kessler/Egelhof/Probst, DStR 2017, 1289, 1294.

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