Rz. 38

Auch bei Veränderungen des Lieferantenkreises können nach der hier vertretenen Auffassung rein quantitative Veränderungen nicht schädlich sein. Eine Veränderung in der bloßen Anzahl von Lieferanten ist damit ebenso unschädlich wie eine Veränderung bei der Höhe der Aufwendungen mit den Lieferanten oder mit einzelnen Lieferanten. Ebenso wie bei Veränderungen im Kundenkreis kann eine Veränderung im Lieferantenkreis nur dann schädlich sein, wenn sich die Stufe der Lieferanten in der Lieferkette verändert.

 

Rz. 39

Unschädlich ist, wenn zunächst nur konzerninterne Lieferanten bestanden. Wird in der Folgezeit auch von externen Lieferanten bezogen, ist dies für § 8d Abs. 1 S. 4 KStG nicht schädlich. Allerdings kann dies ein Indiz für einen veränderten Geschäftsbetrieb sein. Dies kann nicht gelten, wenn nur ein interner Lieferant durch einen externen Zulieferer ersetzt wird und sich ansonsten das Geschäft nicht verändert. Wird ein externer Lieferant durch einen konzerninternen ersetzt, gelten die gleichen Grundsätze.

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