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Kleinere Betriebe gewerblicher Art können bei Vorliegen der Voraussetzungen den Freibetrag des § 24 KStG in Anspruch nehmen (5.000 EUR). Der allgemeine Steuersatz, der seit Vz 2001 für Betriebe gewerblicher Art gilt, beträgt nach § 23 Abs. 1 KStG 15 %.

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