Rz. 8

Die Aufteilung ändert die steuerliche Belastung nicht. Solange der Gewinn nicht ausgeschüttet wird, ergeben sich durch die Aufteilung weder belastungs- noch liquiditätsmäßige Vor- oder Nachteile. Gleiches gilt, wenn die Körperschaft die Gewinne vollständig ausschüttet. Körperschaftsteuerminderungen und -erhöhungen infolge der Aufteilung beeinflussen die Liquidität nicht.

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