Rz. 5

Die seit dem Jahr 1976 bestehende steuerliche Vorschrift für Schwankungsrückstellungen (Rz. 9) wurde im Jahr 1994 mit Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie[1] handelsrechtlich in § 341h Abs. 1 HGB übernommen.[2] Seitdem ist § 20 Abs. 1 Satz 1 KStG durch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz überflüssig.[3] Allerdings enthält § 20 Abs. 1 Satz 2 KStG noch ein Abzinsungsverbot für entsprechende Rückstellung, was aber bereits der handelsrechtlichen Handhabung in der Praxis entsprach (Rz. 44).

[1] RL 91/674/EWG.
[2] Schärtl, in Häublein/Hoffmann-Theinert, BeckOK HGB, § 341h HGB Rz. 1.
[3] Hoffmann, in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, 2015, § 20 KStG Rz. 10.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge