Rz. 1
§ 35c GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951 v. 27.12.1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35c GewStG mehrfach geändert. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz v. 12.5.2021.[3] Die Änderungen betrafen § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStG,[4] § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG,[5] und § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f GewStG.[6]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen