Rz. 1
§ 14b GewStG wurde durch Gesetz v. 14.12.1984[1] in das GewStG eingefügt. Seit der Bekanntmachung des GewStG v. 15.10.2002[2] wurde § 14b GewStG nicht geändert.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen