Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Die Freistellung des Existenzminimums eines Kindes (§ 31 EStG) erfolgt über Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 6 EStG) und Kindergeld (§§ 62 ff. EStG). Im Regelungsbereich dieser Vorschriften besteht ein hohes Streitpotential – wie ein Blick in die nach wie vor umfangreiche Rechtsprechung zeigt, die schwerpunktmäßig die Bereiche "Kinder in Berufsausbildung" sowie "Kindergeld bei Auslandssachverhalten" betrifft. Anknüpfend an den Beitrag in EStB 2020, 70 finden Sie nachfolgend eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu Freibeträgen für Kinder sowie zum Kindergeld.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

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