Von der weitgehenden Abschaffung des Soli profitieren besonders Steuerzahlende bis zu einer mittleren Einkommenshöhe. Die Steuerzahlenden werden von 2021 an voraussichtlich rund 10,9 Mrd. Euro weniger abführen.

Die weitgehende Abschaffung des Soli bettet sich in die Strategie für eine sozial gerechte, finanziell solide und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik ein, die insbesondere Familien sowie Menschen mit unteren und mittleren Einkommen finanziell besserstellt, und zwar durch deutlich verbesserte Familienleistungen ( z. B. höheres Kindergeld), Senkung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ( z. B. Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung, Wiederherstellung der Parität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), höhere Grundfreibeträge und den Ausgleich der kalten Progression.

Es handelt sich somit um eine der größten Steuersenkungen unserer Geschichte.

Aufgrund der bestehenden Freigrenzen zahlen Beschäftigte mit sehr niedrigem Einkommen (insbesondere Familien mit Kindern) schon heute oftmals keinen oder nur vergleichsweise wenig Solidaritätszuschlag ( z. B. sozialversicherte Alleinstehende bis zu einem Bruttolohn von rund 18.500 Euro, bei einer Familie mit zwei Kindern - verheirateter sozialversicherungspflichtiger Alleinverdiener - bis zu einem Bruttolohn von rund 53.000 Euro). Deshalb wird die neue Regelung für sie keinen oder einen vergleichsweise geringeren Effekt haben Allerdings wird sich auch für diese Einkommensgruppen eine spürbare Verbesserung beim verfügbaren Einkommen ergeben, da insbesondere das Kindergeld 2021 um 15 Euro pro Monat und Kind erhöht wird, und  gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für die Kalenderjahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt.

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