Werden beispielsweise Profite einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit nur 5 Prozent versteuert, dann greifen die neuen Regeln.

Abbildung [Quelle: Bundesministerium der Finanzen]

Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern. Damit wird sichergestellt, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung in Höhe von 15 Prozent unterliegen.

Abbildung [Quelle: Bundesministerium der Finanzen]

Außerdem verhindern die neuen Regeln, dass der Konzern durch Tricks Gewinne in Steueroasen verschiebt. Einer dieser Tricks ist die Zahlung von Lizenzgebühren an eine andere Konzerngesellschaft, die in einer Steueroase sitzt. Dies können etwa Lizenzzahlungen für die Nutzung von Markennamen, Patenten oder anderen Rechten sein.

 

In unserem Beispiel werden diese Rechte im Konzern von einer Gesellschaft gehalten, die ihren Sitz in einer Steueroase hat. Diese Gesellschaft erhält nun regelmäßig Lizenzzahlungen von anderen Konzerngesellschaften, die ihren Sitz in Ländern mit hohen Steuern haben. Diese Konzerngesellschaften können auf diese Weise ihre Gewinne klein rechnen, weil sie die Lizenzgebühr als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen können.

Künftig sollen solche Tricks nicht mehr möglich sein. Auch hier wird durch eine Nachversteuerung im Ergebnis eine effektive Besteuerung auf Höhe des Mindestbesteuerungsniveaus sichergestellt.

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