Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring“). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil“ aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der Betrieb selbst auf seiner Website auf die Spenden aufmerksam macht. In diesem Fall geht der Betriebsausgabenabzug der steuerlichen Berücksichtigung als Spende vor.

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