Bis zu 100.000 EUR
Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung. Der Vorteil liegt darin, dass die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Der maximale Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 EUR. Folgende Zuschüsse können gewährt werden:
Investitionen in Fotovoltaikanlagen | Zuschuss |
bei einer Neuinvestition in eine Komplettanlage, die der Direktversorgung dient und nicht in das öffentliche Netz einspeist |
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Investitionen in Energiespeicher | |
Fotovoltaikanlage mit stationärem Energiespeicher |
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Erstinvestitionen oder Ersatzinvestitionen in Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen |
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Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrommodell | |
Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Vorbereitung einer Teilnahme an Ausschreibungen innerhalb des EEG | bis zu 80 % der Beratungskosten, max. 10.000 EUR bis 50 WE, max. 15.000 EUR ab 50 WE |
Investitionen in die Realisierung von Mieterstrommodellen | |
Aufwendungen für die Realisierung von Mieterstrommodellen mittels KWK- und Fotovoltaikanlagen inklusive Sachausgaben | bis zu 80 % |
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