Bis zu 100.000 EUR

Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung. Der Vorteil liegt darin, dass die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Der maximale Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 EUR. Folgende Zuschüsse können gewährt werden:

 
Investitionen in Fotovoltaikanlagen Zuschuss
bei einer Neuinvestition in eine Komplettanlage, die der Direktversorgung dient und nicht in das öffentliche Netz einspeist
  • bis zu 20 %
  • bei Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 % bei Fotovoltaikanlagen und 50 % bei Fotovoltaikanlagen und Speicher
Investitionen in Energiespeicher
Fotovoltaikanlage mit stationärem Energiespeicher
  • bis zu 20 %
  • bei Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
Erstinvestitionen oder Ersatzinvestitionen in Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen
  • bis zu 20 %
  • bei Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %
Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrommodell
Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen in Vorbereitung einer Teilnahme an Ausschreibungen innerhalb des EEG bis zu 80 % der Beratungskosten, max. 10.000 EUR bis 50 WE, max. 15.000 EUR ab 50 WE
Investitionen in die Realisierung von Mieterstrommodellen
Aufwendungen für die Realisierung von Mieterstrommodellen mittels KWK- und Fotovoltaikanlagen inklusive Sachausgaben bis zu 80 %

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