Hausgeldrückstände
Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben.
Darlehenshaftung
In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedliche Darlehensgestaltungen zwischen den Wohnungungseigentümern möglich. Zudem wird darauf verzichtet, dass jeder Wohnungseigentümer seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber den anderen Wohnungseigentümern offenlegen muss.
Bei Darlehen unter 25.000 EUR wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
Eigenkapital
Eine Sicherung der Darlehen über das Grundbuch erfolgt nicht. Die Erbringung von Eigenmitteln hängt im Wesentlichen von der Höhe der Darlehen ab. Grundsätzlich gilt folgende Regelung:
Kosten je Wohnungseigentümer bzw. Kreditnehmer | Eigenmittel | Darlehensbetrag über IB.WEGfinanz |
---|---|---|
bis 15.000 EUR | keine | max. 15.000 EUR |
bis 22.200 EUR | mind. 10 % | max. 20.000 EUR |
bis 29.400 EUR | mind. 20 % | max. 25.000 EUR |
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