5.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Dieses Programm ist für Wohneigentümergemeinschaften aufgelegt worden, da diese aufgrund ihrer Rechtsstellung in den meisten Fällen von den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Neben der WEG können auch einzelne Miteigentümer der WEG ein Darlehen beantragen.
5.2 Was wird gefördert?
Orientierung an KfW-Bank
Gefördert werden Investitionen im Zusammenhang mit der Modernisierung oder energetischen Sanierung der WEG. Die einzelnen Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen orientieren sich an den Förderprogrammen der KfW-Bank.
5.3 Konditionen
Zinsgünstige Darlehen
Es werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 5.000 bis 25.000 EUR gewährt.
Für die Beratung und Begleitung einer Finanzierung werden Gebühren in Höhe von 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Umsatzsteuer berechnet.
Es gilt folgende Honorartabelle:
Anzahl der Wohneinheiten | Honorar zzgl. USt | Maximalbetrag inkl. USt |
---|---|---|
1-10 | 2 % des Investitionsvolumens | 5.000 EUR |
11-20 | 2 % des Investitionsvolumens | 10.000 EUR |
21-50 | 2 % des Investitionsvolumens | 20.000 EUR |
ab 50 | 2 % des Investitionsvolumens | 25.000 EUR |
Die Beratergebühr ist förderfähig und kann in den Kosten- und Finanzierungsplan eingerechnet werden.
5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Hausgeldrückstände
Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben.
Darlehenshaftung
In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedliche Darlehensgestaltungen zwischen den Wohnungungseigentümern möglich. Zudem wird darauf verzichtet, dass jeder Wohnungseigentümer seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber den anderen Wohnungseigentümern offenlegen muss.
Bei Darlehen unter 25.000 EUR wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
Eigenkapital
Eine Sicherung der Darlehen über das Grundbuch erfolgt nicht. Die Erbringung von Eigenmitteln hängt im Wesentlichen von der Höhe der Darlehen ab. Grundsätzlich gilt folgende Regelung:
Kosten je Wohnungseigentümer bzw. Kreditnehmer | Eigenmittel | Darlehensbetrag über IB.WEGfinanz |
---|---|---|
bis 15.000 EUR | keine | max. 15.000 EUR |
bis 22.200 EUR | mind. 10 % | max. 20.000 EUR |
bis 29.400 EUR | mind. 20 % | max. 25.000 EUR |
5.5 Antragstellung
Vorleistungen
Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen:
- aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein.
- Abschrift der Niederschrift über den Beschluss der WEG über die Durchführung der Sanierungs- oder/und Modernisierungsmaßnahme
- Abschrift der Niederschrift über den Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
- Bestätigung des Verwalters darüber, dass die obigen Beschlüsse innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten wurden
- Abschrift des beschlossenen Wirtschaftsplans mit dem Inhalt der zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen
Eigenkapital
Nachweis über das geforderte Eigenkapital
- Bevollmächtigung des Verwalters, wenn möglich auf dem Vollmachtsformular der IB.SH
- Genehmigung eines jeden Miteigentümers/Darlehensnehmers, dass die IB.SH eine SCHUFA-Auskunft einholen darf.
Berater in der WEG-Versammlung
Die IB.SH bietet den WEG an, dass ein Berater an der WEG-Versammlung teilnimmt. Dies vereinfacht die Beratung und Beschlussfassung. Zudem können notwendige Beschlüsse gleich formell richtig formuliert und gefasst werden.
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