Einkommensgrenzen

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz sind teilweise von der Einhaltung von Einkommensgrenzen nach dem § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumfördergesetzes (LWoFG) abhängig. Es gelten insbesondere folgende Grenzen:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze in EUR Jahresbruttoeinkommen in EUR
1-Personen-Haushalt 16.100 24.000
2-Personen-Haushalt    
2 Erwachsene 23.000 33.857
1 Erwachsener und 1 Kind 24.100 35.429
3-Personen-Haushalt    
3 Erwachsene 28.400 41.571
2 Erwachsene und 1 Kind 29.400 43.000
1 Erwachsener und 2 Kinder 30.500 44.571
4-Personen-Haushalt    
4 Erwachsene 33.700 49.143
3 Erwachsene und 1 Kind 34.800 50.714
2 Erwachsene und 2 Kinder 34.800 52.143
1 Erwachsener und 3 Kinder 35.800 53.714
5-Personen-Haushalt    
5 Erwachsene 39.000 56.714
4 Erwachsene und 1 Kind 40.100 58.286
3 Erwachsene und 2 Kinder 41.200 59.857
2 Erwachsene und 3 Kinder 42.200 61.286
1 Erwachsener und 3 Kinder 43.300 62.857

Die folgenden Tabellen stellen die Einkommensgrenzen mit einer bis zu 10 % und bis zu 60 % Überschreitung der in der obigen Tabelle aufgeführten Einkommensgrenzen dar:

 
Haushaltsgröße bis zu 10 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG) bis zu 60 % über der Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2 LWoFG)
  Einkommensgrenze Jahresbruttoeinkommen Einkommensgrenze Jahresbruttoeinkommen
1-Personen-Haushalt 17.710 26.300 25.760 37.800
2-Personen-Haushalt        
2 Erwachsene 25.300 37.143 36.800 53.571
1 Erwachsener und 1 Kind 26.510 38.871 36.850 56.086
3-Personen-Haushalt        
3 Erwachsene 31.420 45.629 45.440 65.914
2 Erwachsene und 1 Kind 32.340 47.200 47.040 68.200
1 Erwachsener und 2 Kinder 33.500 48.929 48.800 70.714
4-Personen-Haushalt        
4 Erwachsene 37.070 53.957 53.920 78.029
3 Erwachsene und 1 Kind 38.280 55.686 55.680 80.543
2 Erwachsene und 2 Kinder 39.380 57.257 57.280 82.829
1 Erwachsener und 3 Kinder 40.590 58.986 59.040 85.343
5-Personen-Haushalt        
5 Erwachsene 42.900 62.286 62.400 90.143
4 Erwachsene und 1 Kind 44.110 64.014 64.160 92.657
3 Erwachsene und 2 Kinder 45.320 65.743 65.920 95.171
2 Erwachsene und 3 Kinder 46.420 67.314 67.520 97.457
1 Erwachsener und 4 Kinder 47.630 69.043 69.280 99.971

Die Einkommensgrenzen gelten nur für Haushalte, die ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.

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