5.1 An wen richtet sich das Programm?

Antragsberechtigte

Diese Förderung steht

  • natürlichen Personen als Eigentümer, als Erbbauberechtigten oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte,
  • Unternehmern mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund,
  • mittelständischen Unternehmern,
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand,
  • gemeinnützigen Einrichtungen,
  • Religionsgemeinschaften

zur Verfügung. Voraussetzung ist die Kreditwürdigkeit. Besondere Einkommensgrenzen sind hier nicht geregelt.

Bei einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung muss der Antragsteller selbst in dem Objekt wohnen oder dieses Angehörigen zur Nutzung überlassen. Es kann sich bei dem Objekt auch um eine Eigentumswohnung handeln. Soll die Förderung für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus beantragt werden, so muss mindestens eine Wohnung in diesem Objekt von dem Antragsteller zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

5.2 Was wird gefördert?

Die Fördermittel sind für die denkmalgerechte Modernisierung und auch energetische Optimierung gedacht. Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bestimmte Gebäude aufgrund ihres Alters oder kulturellen Werts für die Allgemeinheit nicht so umgestaltet werden können, dass sie als vollständig energetisch saniert gelten können.

Förderungsfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Geförderte Maßnahmen

    denkmalgerechte Fassadensanierung sowie Wärmedämmung

  • denkmalgerechte Dacherneuerung sowie Wärmedämmung
  • Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern
  • Instandsetzungsarbeiten, die durch die obigen Maßnahmen verursacht werden

5.3 Konditionen

Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 25.000 EUR und maximal 2 Mio. EUR. In begründeten Ausnahmefällen können auch Darlehen von mehr als 2 Mio. EUR gewährt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Allerdings darf die Summe der Förderungen die Summe der Investitionskosten nicht übersteigen.

5.4 Zinsen, Laufzeit, Auszahlung

Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen gewährt und zu 100 % ausgezahlt. Die Laufzeiten betragen zwischen 10 und 30 Jahren. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei. Privatpersonen wird über die gesamte Laufzeit ein Zins von 0,75 % gewährt. Bei Unternehmern ist der Zins risikoabhängig (siehe www.nrwbank.de/konditionen). Das Darlehen sollte innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.

5.5 Antragstellung

Bewilligungsbehörde

Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank. Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite der NRW.Bank.

5.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW-Effizienzhaus – Denkmal

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