Der WI-Bank-Zinszuschuss wird grundsätzlich nach der Vollauszahlung des bewilligten Darlehens und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Maßnahmendurchführung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch eine Verbuchung des Tilgungszuschusses auf die Darlehenssumme.

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