5.1 Für wen eignet sich das Programm?

Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin.

5.2 Was wird gefördert?

Förderung von Gemeinschaftseigentum

Dieses Programm fördert alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Hier kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik)
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts)
  • allgemeine Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung (z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Wasserversorgung)
  • Erweiterung des Objekts durch Aufstockung, An- und Ausbau
  • Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.

5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung

Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet.

Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Auch einzelne Eigentümer der WEG können in den Genuss dieser Förderung kommen.

Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist ohne weitere Kosten möglich.

5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig

Eigenkapital wird nicht verlangt.

Eine Kopplung von zusätzlichen Projekten am Sondereigentum ist mit den Förderungen der IBB möglich. Ausgeschlossen ist die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben. Für alle Maßnahmen gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank.

5.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen.

Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.

Der WEG-Verwalter muss die Darlehensbeantragung koordinieren und begleiten. Die Kundenberatung der IBB unterstützt die WEG gerne und nimmt auf Wunsch an der Eigentümerversammlung teil.

5.6 Ähnliche Programme

Aufgrund der Besonderheiten von WEG gibt es keine vergleichbaren Programme.

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