3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin.

3.2 Was wird gefördert?

Förderung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden im Wesentlichen energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115 führen. Gleiches gilt für die Sanierung von Denkmälern im Sinne des KfW-Programms "Denkmal".

Zudem wird der Erwerb eines energetisch sanierten Wohngebäudes und Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Als Einzelmaßnahmen gelten insbesondere:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dächern und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Erneuerung der Lüftungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung.

Gefördert wird auch

  • der Kauf von saniertem Wohnraum
  • die Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnflächen (z. B. Gewerbeflächen).

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Boarding-, Ferien- und Wochenendhäusern.

3.3 Konditionen

Maximal 100.000 EUR

Die IBB gewährt für Einzelmaßnahmen Darlehen in Höhe von 50.000 EUR je Wohneinheit. Erfolgt eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, werden Darlehen bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Die Programmzinsen der KfW-Bank werden von der IBB um 0,6 % zinsvergünstigt angeboten. Zudem wird ein Tilgungszuschuss gezahlt. Dieser ist davon abhängig, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Der Tilgungszuschuss beträgt

  • 25,0 % bei KfW-Effizienzhaus 115,
  • 25,0 % bei KfW-Effizienzhaus Denkmal,
  • 27,5 % bei KfW-Effizienzhaus 100,
  • 30,0 % bei KfW-Effizienzhaus 85,
  • 35,0 % bei KfW-Effizienzhaus 70,
  • 40,0 % bei KfW-Effizienzhaus 55.

Der Tilgungszuschuss wird in der Regel nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre vom Darlehensbetrag abgezogen.

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Grundsätzlich ist hierbei mindestens 1 tilgungsfreies Jahr zu vereinbaren. Es wird durch die IBB auch ein endfälliges Darlehen angeboten. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Entsprechend werden die Zinsen ebenfalls für 10 Jahre festgeschrieben.

Die erste Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Vor Ablauf der ersten Zinsbindung erhält man automatisch ein neues Angebot. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne weitere Kosten möglich.

Wird das Darlehen nicht innerhalb der ersten 12 Monate nach Zusage abgerufen, so wird eine Bereitstellungsprovision auf die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge erhoben. Die Provision beträgt monatlich 0,15 %.

3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig

Eigenkapital wird nicht verlangt.

Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.

3.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen.

Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.

 
Hinweis

Rücksprache halten

Es ist ratsam, vor Antragstellung Rücksprache mit den Beratern der IBB zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die einzureichenden Unterlagen.

3.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW-Programm Energetische Sanierung (151, 152)

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