Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik)
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts)
- allgemeine Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung (z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Wasserversorgung)
- Erweiterung des Objekts durch Aufstockung, An- und Ausbau
- Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.
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