5 Jahre
Die zumutbare Miete (Bewilligungsmiete) ist grundsätzlich auch die zulässige Miete. Derzeit liegt die Bandbreite der zumutbaren Miete bei 3,50 EUR bis 6,00 EUR. Nach Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit darf die Miete wie folgt erhöht werden:
Einkommensstufen | |||
---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
Erhöhungsbetrag je m2 Wohnfläche monatlich | 0,30 EUR | 0,35 EUR | 0,40 EUR |
Nach Ablauf von weiteren 5 Jahren ist eine erneute Mieterhöhung möglich. Es ist aber zu beachten, dass die ortsübliche Miete nicht überschritten werden darf.
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