5 Jahre

Die zumutbare Miete (Bewilligungsmiete) ist grundsätzlich auch die zulässige Miete. Derzeit liegt die Bandbreite der zumutbaren Miete bei 3,50 EUR bis 6,00 EUR. Nach Ablauf von 5 Jahren nach Bezugsfertigkeit darf die Miete wie folgt erhöht werden:

 
  Einkommensstufen
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erhöhungsbetrag je m2 Wohnfläche monatlich 0,30 EUR 0,35 EUR 0,40 EUR

Nach Ablauf von weiteren 5 Jahren ist eine erneute Mieterhöhung möglich. Es ist aber zu beachten, dass die ortsübliche Miete nicht überschritten werden darf.

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