WE-Verwalter stellt den Antrag

Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Name und Sitz des Verwalters der WEG
  • Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hinblick auf Vertrauens- und Vermögensschäden
  • Abschrift der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung einschließlich beschlossener Änderungen
  • aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (z. B. bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein.
  • Abschrift der Niederschrift über den Beschluss der WEG über die Durchführung der Sanierungs- oder/und Modernisierungsmaßnahme
  • Abschrift der Niederschrift über den Beschluss über die Aufnahme eines Darlehens
  • Bestätigung des Verwalters darüber, dass die obigen Beschlüsse innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten wurden
  • Abschrift des beschlossenen Wirtschaftsplans mit dem Inhalt der zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen
  • Finanzierungsplan mit Kostenaufstellung nach DIN 276 des Architekten, Fachunternehmers, Bausachverständigen oder Energieberaters zu der geplanten Maßnahme
  • bei energetischen Sanierungen ein aktueller Energiebedarfsausweis nach EnEV mit einer Bestätigung des Energieberaters
  • Nachweis der Gebäudeversicherung
  • Abschriften der Niederschriften von den letzten 3 WEG-Versammlungen
  • Abschrift aus dem Beschlussbuch
  • Kopien der letzten 3 Wohngeldabrechnungen
  • Instandhaltungsrücklage

    Mitteilung über die Höhe der Instandhaltungsrücklage der letzten 3 Jahre

  • Mitteilung über die Hausgeldrückstände der letzten 3 Jahre
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • eine Wohnflächenberechnung
  • Fotos vom Objekt
  • baurechtlich genehmigte, genehmigungsfähige oder vom Entwurfsverfasser unterzeichnete Pläne (soweit erforderlich).

Wie man erkennen kann, sind es nicht gerade wenige Unterlagen, die eine WEG beschaffen muss. Dennoch sollte man bemüht sein, diese vollständig vorzulegen.

 
Praxis-Tipp

L-Bank-Berater können weiterhelfen

Aufgrund der formellen Erfordernisse bei den Beschlüssen der WEG hinsichtlich der Beschlüsse über die Durchführung der Maßnahme und Finanzierung sollte sich der Verwalter zuvor von den Beratern der L-Bank informieren lassen. Die entsprechenden Telefonnummern findet man auf der Webseite der L-Bank. Ein formell unrichtiger Beschluss führt letztendlich nicht nur zu Verzögerungen bei der Darlehensbearbeitung, sondern auch zu einer neuen WEG-Versammlung.

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