Dem Ersuchen um Berichtigung des Grundbuches sind eine Bescheinigung über den Eintritt des neuen Rechtszustandes und ein beglaubigter Auszug aus dem Flurbereinigungsplan beizufügen, der nachweisen muß:
1. |
die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; |
2. |
die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die dafür ausgewiesenen Abfindungen; |
3. |
die Landzuteilungen sowie die gemeinschaftlichen und die öffentlichen Anlagen; |
4. |
die zu löschenden, die auf neue Grundstücke zu übertragenden und die neu einzutragenden Rechte. |
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