Rz. 34

[Autor/Stand] Vorbehalt gemäß Anti-Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3. Sowohl das Erstattungs- als auch das Freistellungsverfahren stehen gem. Abs. 3 unter dem Vorbehalt, dass kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.

[Autor/Stand] Autor: Bozza, Stand: 01.06.2019

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