Rz. 180
[Autor/Stand] Einführung und zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung. Satz 11 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[2] eingeführt. Die Regelung gilt für Zahlungen nach dem 30.6.2013 (§ 52 Abs. 59a Satz 7 EStG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen