Rz. 249

[Autor/Stand] Tätigkeit. Die Körperschaft muss zunächst eine "Tätigkeit" ausüben, damit diese als Wirtschaftstätigkeit qualifizieren kann. Mit Tätigkeit ist eine Aktivität in Form eines aktiven Tuns gemeint. Ausgeübt werden kann eine Tätigkeit stets nur durch natürliche Personen. Da die Körperschaft selbst nicht handeln kann, wird ihr das Handeln ihrer Organe (Geschäftsführer) sowie sonstiger Angestellten unmittelbar zugerechnet. Abzustellen ist auf die (dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden) personellen Ressourcen, die die Körperschaft für die Ausübung ihrer Tätigkeit bereithält. Ein aktives Tun wird praktisch in aller Regel nicht fehlen: Jede Körperschaft hat mindestens einen Geschäftsführer, der für die Körperschaft als Organ handelt. Auch bei einer Vermögensverwaltung erfolgt der Erwerb der Kapitalanlage durch ein Tun (Kapitaltransfer) und auch die Verwaltung einer solchen Kapitalanlage wird irgendein aktives Tun erfordern (z.B. Ausfüllen von Steuererklärungen, Überwachung und Kontrolle der Anlagen, Investition von erzielten Erträgen etc.). Wird für die Geschäftsleitungstätigkeit eine Managementgesellschaft beauftragt, so ist der Körperschaft deren Handeln zuzurechnen.

 

Rz. 250

[Autor/Stand] Tätigkeit als Gegenstand der Beurteilung der Negativabgrenzung in Halbs. 2. Das Merkmal der Tätigkeit begründet demnach keine ernste Hürde, eine solche wird jedoch durch die Negativabgrenzung des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG aufgestellt. Die dort geregelten Merkmale knüpfen an eine Tätigkeit der Körperschaft an, schließen bestimmte Arten von Tätigkeiten aus (Var. 1 und Var. 2) und stellen Qualitative Anforderungen an jede Art von Tätigkeit (Var. 3). Die Tätigkeit ist damit Gegenstand der Beurteilung der Negativabgrenzung in Halbs. 2, die zugleich darüber entscheidet, ob die Tätigkeit eine wirtschaftliche (d.h. eine Wirtschaftstätigkeit) ist. Vgl. zur Systematik näher Rz. 255. Im Fokus der Prüfung liegt in der Praxis deshalb die "Tests" des Halbs. 2.

[Autor/Stand] Autor: Schönfeld/Erdem, Stand: 01.03.2022
[Autor/Stand] Autor: Schönfeld/Erdem, Stand: 01.03.2022

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