Rz. 2506

[Autor/Stand] Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Die neuen Geschäftsaktivitäten des e-Business werfen vielfältige Fragen hinsichtlich der Besteuerung der im Rahmen dieser Aktivitäten erzielten Einkünfte auf. Dies betrifft sowohl die Frage der Erfüllung steuerbegründender Tatbestände (zB Ort der Geschäftsleitung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht oder Begründung einer Betriebsstätte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht) als auch die laufende Besteuerung der im Rahmen des e-Business erzielten Einkünfte. Sofern sich der elektronisch gestützte Leistungsaustausch zwischen international verbundenen Unternehmen vollzieht, hat die Abrechnung des Leistungsaustauschs unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu erfolgen.

 

Rz. 2507

[Autor/Stand] Grenzen des Fremdvergleichsgrundsatzes. Der Fremdvergleichsgrundsatz stellt gegenwärtig den tragenden Maßstab der internationalen Gewinnabgrenzung dar.[3] Im Hinblick auf die Eignung des Fremdvergleichsgrundsatzes zur Berücksichtigung moderner Transaktionsformen ist jedoch festzustellen, dass die Entwicklung des Grundsatzes zu einer Zeit erfolgte, als der Austausch physischer Güter im Vordergrund stand, für die sich idR Fremdpreise ermitteln ließen.[4] Im Zeitalter des elektronischen Geschäftsverkehrs und der zunehmenden "Entmaterialisierung" des Wirtschaftslebens ist es demgegenüber oftmals nicht möglich, Fremdpreise für die zugrunde liegenden Leistungen zu ermitteln. Die steigende Zahl der wechselseitigen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen hat zudem zur Folge, dass sich die einzelnen Leistungsbeiträge immer seltener eindeutig feststellen und bewerten lassen.[5] Vor diesem Hintergrund erweist es sich sowohl für die Stpfl. als auch für die nationalen Finanzbehörden als schwierig, die traditionellen Methoden der Verrechnungspreisermittlung auf die neuen Geschäftsmodelle des e-Business anzuwenden.

Nachfolgend wird vor diesem Hintergrund die Verrechnungspreisermittlung für ausgewählte Geschäftsmodelle des e-Business im Einzelnen dargestellt.

[Autor/Stand] Autor: Ditz, Stand: 01.11.2016
[Autor/Stand] Autor: Ditz, Stand: 01.11.2016
[3] Vgl. Tz. 1.1 OECD-Leitlinien 2010; Herzig/Teschke/Joisten, Intertax 2010, 335.
[4] Zur Entwicklung des Fremdvergleichsgrundsatzes vgl. Andresen, Konzernverrechnungspreise für multinationale Unternehmen, S. 57 ff.
[5] Vgl. Graf, Gewinnabgrenzung im Electronic Commerce, S. 163.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge