Literatur

Bauer, Neuausrichtung der internationalen Einkunftsabgrenzung, 2004, S. 148; Baumhoff in Baumhoff/Schönfeld (Hrsg.), Grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Köln 2011, S. 133; Baumhoff in Baumhoff/Dücker/Köhler (Hrsg.), Festschrift für Krawitz, Wiesbaden 2010, S. 21; Baumhoff in Gocke/Gosch/M. Lang (Hrsg.), Festschrift für Wassermeyer, München 2009, S. 355; Baumhoff/Ditz/Greinert, Angemessenheit von Verrechnungspreisen gegenüber inländischen Vertriebsgesellschaften – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 6.4.2005, I R 22/04, IStR 2005, 592; Engler in Vögele/Borstell/Engler (Hrsg.), Verrechnungspreise, München 2011, Rz. 351; Fischer/Kleineidam/Warneke, Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre[5], 2005, S. 688 f.; Freidank, Kostenrechnung[8], München 2007; Hülshorst/Mank in Kroppen (Hrsg.), Handbuch internationale Verrechnungspreise, Köln 2013, OECD-Kap. II Rz. 1; Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 7. Aufl., München 2011, S. 577; Kaminski, Verrechnungspreisbestimmung bei fehlendem Fremdvergleichspreis, Neuwied/Kriftel 2001; Kilger/Pampel/Viskas, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 12. Aufl., Wiesbaden 2007; Kolb, Datenbankanalysen zu internationalen Verrechnungspreisen – Erfahrungen aus der Betriebsprüfung, IWB 2009, Fach 3 Gruppe 1, 2391; Kurzewitz, Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode zur Verringerung von Doppelbesteuerungsproblemen, 2009; Oestreicher/Duensing, Eignung von Unternehmensdatenbanken zur Bestimmung der Verrechnungspreise an deutsche Vertriebsunternehmen, IStR 2005, 134; Schreiber in Kroppen (Hrsg.), Handbuch internationale Verrechnungspreise, Köln 2013, VerwGr. Verf. Anm. 1; Sieker in Wassermeyer (Hrsg.), Doppelbesteuerung, München 2013, Art. 9 OCED-MA Rz. 221; Tucha, Der Einsatz von Unternehmensdatenbanken im Rahmen von Verrechnungspreisanalysen – Möglichkeiten und Grenzen, IStR 2002, 745; Vögele/Raab in Vögele/Borstell/Engler (Hrsg.), Verrechnungspreise, München 2011, Rz. 384.

a) Preisvergleichsmethode

aa) Vorgehensweise der Preisvergleichsmethode

 

Rz. 661

[Autor/Stand] Form des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. Entsprechend der Unterteilung des tatsächlichen Fremdvergleichs in einen innerbetrieblichen und einen zwischenbetrieblichen Vergleich lässt sich bei Anwendung der Preisvergleichsmethode zwischen einem

  • inneren Preisvergleich (betriebsindividuelle Preise) und einem
  • äußeren Preisvergleich (markt- oder branchenübliche Preise)

unterscheiden. Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist eine direkte Vergleichbarkeit oder zumindest indirekte Vergleichbarkeit (indirekter Preisvergleich) der Verhältnisse, wovon immer dann auszugehen ist, wenn sowohl die Art und Ausgestaltung der Vergleichsobjekte als auch die Nebenbedingungen des Vergleichsgeschäfts mit dem zu beurteilenden Geschäft in allen wesentlichen Einzelheiten übereinstimmen oder abweichende Merkmale durch Korrekturen eliminiert werden können.

 

Rz. 662

[Autor/Stand] Identität der Leistungsbeziehungen? Demgegenüber verlangt der BFH in seinem Urteil v. 6.4.2005,[3] dass die Preise "auf zumindest im Wesentlichen identischen Leistungsbeziehungen beruhen". Mit der Forderung nach einer Identität der Leistungsbeziehungen werden zu hohe Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Verhältnisse gestellt. Vergleichbarkeit bedeutet nämlich keine Identität, also Deckungsgleichheit der Verhältnisse. Vielmehr ist Vergleichbarkeit bereits dann gegeben, wenn die Vergleichsobjekte ähnlich mit Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sind. Auch § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie die Finanzverwaltung fordern keine uneingeschränkte Vergleichbarkeit, vielmehr reicht unter bestimmten Umständen auch eine eingeschränkte Vergleichbarkeit.[4]

[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.11.2015
[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.11.2015
[4] Vgl. BMF v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 – Tz. 3.4.12.7 – VWG-Verfahren; vgl. Anhang 2 Verwaltungsanweisungen S. V 129 ff.; Baumhoff/Ditz/Greinert, DStR 2005, 1555 f.

bb) Innerer Preisvergleich

 

Rz. 663

[Autor/Stand] Innerer Preisvergleich. Ein innerer Preisvergleich setzt voraus, dass ein Konzernunternehmen die gleiche Lieferung oder Leistung unter vergleichbaren Verhältnissen sowohl gegenüber verbundenen wie auch unverbundenen Unternehmen erbringt bzw. sowohl von verbundenen wie auch unverbundenen Unternehmen erhält. Damit erweist sich der innere Preisvergleich immer dann als besonders geeignet, wenn ein internationaler Unternehmensverbund über organisatorisch und rechtlich selbständige Unternehmen verfügt, die sowohl zu verbundenen wie unverbundenen Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem vergleichbaren Liefer- oder Leistungsprogramm unterhalten.

 

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