Rz. 2

[Autor/Stand] StReformÄndG. Durch das StReformÄndG wurde eine Anpassung von § 50d EStG bzgl. der Abschaffung der sog. "kleinen" Kapitalertragsteuer ab 1.7.1989 vorgenommen.[2]

[Autor/Stand] Autor: Bozza, Stand: 01.06.2019
[2] Vgl. Klein/Hagena in H/H/R, § 50d EStG Anm. 2 (Stand: September 2016).

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