Rz. 16
[Autor/Stand] Durch das StMBG v. 21.12.1993[2] wurde der Abzug der fiktiven ausländischen Steuern bei der Einkünfteermittlung mittels Einführung in den Abs. 6 Satz 2 des Halbs. 2 ausgeschlossen. Zur Geltung ab VZ 1996 oder 1994 vgl. § 52 Abs. 1 und 25 a idF des StMBG.
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