Rz. 302

Seit Langem wurde darüber diskutiert, wie unternehmerisches Vermögen, das der betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitnehmern dient, aus dem Begriff des schädlichen Verwaltungsvermögens ausgeklammert werden kann.

 

Rz. 303

Bis zum 30.6.2016 gehörten Wertpapiere stets zum (schädlichen) Verwaltungsvermögen. Dies galt auch dann, wenn die Wertpapiere zur Rückdeckung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen dienten. Die Qualifizierung als Verwaltungsvermögen war in diesen Fällen aber sachlich unzutreffend. Die damit verbundenen Steuerfolgen waren allenfalls aufgrund der Verwaltungsvermögensquote von 50 % bzw. 10 % noch akzeptabel.

 

Rz. 304

Seit dem 1.7.2016 gehören die "Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind" (bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen) nicht zum Verwaltungsvermögen.[1] Diese Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Änderung war vor allem deshalb notwendig, weil das Verwaltungsvermögen seit dem 1.7.2016 grundsätzlich in voller Höhe der Besteuerung unterliegt.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge