Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Zins- und Tilgungszahlungen vereinbarungsgemäß leisten zu können. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist daher Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Kapitaldienstfähigkeit entscheidet darüber, ob Kredite gewährt bzw. verlängert werden und bis zu welcher Höhe Kredite höchstens gewährt werden ("Verschuldungsgrenze"). Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit sollte daher Bestandteil der Vorbereitung von Bankgesprächen sein.

Ausgangspunkt für die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist der zukünftige Cash-Flow. Der klassische, liquiditätsorientierte Cash-Flow ist zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit durch Einbeziehung der Zinsen zum kreditwirtschaftlichen Cash-Flow zu erweitern, da die Zinsen bereits Bestandteil des Kapitaldienstes sind. Der kreditwirtschaftliche Cash-Flow soll die Frage beantworten: "Welcher Betrag steht für den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) zur Verfügung?"

Beispiel:

 
  Jahresüberschuss 650 TEUR
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen + 150 TEUR
+/- Zuführung/Auflösung von Rückstellungen + 100 TEUR
+ Zinsaufwand + 50 TEUR
+/- außergewöhnlicher Aufwand/Ertrag + 250 TEUR
+/-

Auswirkung außergewöhnlicher Positionen auf Ertragsteueraufwand

(40 % von 250 TEUR)
./. 100 TEUR
= Erweiterter Cash-Flow 1.100 TEUR
./. Investitionen ./. 50 TEUR
./. Entnahmen/Ausschüttungen ./. 50 TEUR
= Kapitaldienstgrenze 1.000 TEUR

Bei Korrektur des Jahresergebnisses um außergewöhnliche Positionen ist ggf. eine gegenläufige steuerliche Wirkung zu berücksichtigen (hier mit einem Steuersatz von 40 % berechnet). Diese rechnerische Kapitaldienstgrenze wird das Unternehmen nicht vollständig in Anspruch nehmen, damit bei einem Rückgang der Gewinne nicht sofort Zahlungsprobleme entstehen.

Einflussfaktoren auf die Kapitaldienstfähigkeit sind die Kreditkonditionen (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit), der Investitionsbedarf und das Ausschüttungs-/Entnahmeverhalten.

Als Faustregel für die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit gilt:

  • Auslastung unter 50 %: gut
  • Auslastung von 50 – 75 %: vertretbar
  • Auslastung über 75 %: kritisch

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