Entscheidungsstichwort (Thema)

Erteilung eines Freistellungsbescheides für Einkünfte aus Betrieb eines Fernsehsatelitten

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Erteilung eines Freistellungsbescheides für Einkünfte der Klägerin im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fernsehsatelliten.

Streitentscheidend ist die Beantwortung der Fragen, ob der Bundesrepublik Deutschland ein Besteuerungsrecht an diesen Einkünften zusteht und ob hierüber der Beklagte zur Entscheidung im Wege des Erlasses eines Freistellungsbescheides befugt ist.

Neben dem vorliegenden Verfahren hat die Klägerin weitere Freistellungsbescheinigungen u.a. bezüglich

bei dem Beklagten beantragt; die streitentscheidenden Fragen sind insoweit gleichartig. Die fraglichen Steuerabzugsbeträge belaufen sich auf … DM.

Die Klägerin ist eine (im Ausland) ansässige Aktiengesellschaft.

Die Klägerin hatte (von dem ausländischen Staat) die Konzession erhalten, auf einer bestimmten Orbitalposition im Weltall in bestimmten Frequenzbereichen Fernmeldesatelliten mit zugehörigen Erdfunkstellen zu betreiben.

Am 15.07.1993 schloß sie mit (Fernsehgesellschaft F) einen Vertrag, der „die von den Parteien vorgesehene Nutzung eines Transponders” auf dem Satelliten S regelte.

Die Klägerin verpflichtete sich in diesem Vertrag gegenüber F, ihm ab Inbetriebnahme des von ihr veranlaßten Baus des Satelliten S die Belegung eines Transponders zur Nutzung zu überlassen.

In dem Vertrag heißt es im einzelnen u.a.:

Präambel

Die Klägerin veranlaßt den Bau eines Satelliten sowie dessen Transport in eine Erdumlaufbahn und wird diesen im Frequenzbereich … betreiben.

Dieser Vertrag regelt die von den Parteien vorgesehene Nutzung eines Transponders auf diesem Satelliten.

Beide Parteien verpflichten sich zu folgenden Punkten:

1. Hauptpflichten der Klägerin

Die Klägerin überläßt dem Kunden ab Inbetriebnahme des Satelliten S zur Nutzung die Belegung eines Transponders auf dem Satelliten S … .

Die Klägerin wird dem Kunden bis 30.06.1994 ein Uplink ab … kostenlos zur Verfügung stellen. Der Kunde liefert seine Uplinksignale auf seine Kosten in … an. Der Kunde ist besorgt, inzwischen seine eigene Uplinkanlage in … zu erstellen. Die Klägerin wird dem Kunden beratende Unterstützung zur Gestaltung seines Uplink gewähren.

3. Gewährleistung und Haftung

– Anspruch auf Redundanz

Wenn die Empfangssignalleistung der Downlinksignale, unter Berücksichtigung der meteorologischen Bedingungen, unter dem Wert der Mindesttransponderleistung liegt, verpflichtet sich die Klägerin, verfügbare Redundanz einzuschalten. Als Redundanz besitzt der Satellit S Reserveverstärker und -wanderfeldröhren, die ohne Frequenzwechsel eingeschaltet werden können.

Ist der Transponder des Kunden nicht mehr verfügbar, kann die Klägerin dem Kunden einen alternativen Transponder anbieten.

6. Unterbrechung und Überwachung

Die Klägerin überwacht die Uplink- und Downlinksignale sowie die Leistungen des Kundentransponders …. Die Klägerin legt dem Kunden monatlich eine Auswertung der Ergebnisse vor. Tritt in der Leistung des Transponders eine maßgebliche Reduktion ein, erfolgt die Information unverzüglich.

9. Berechtigung von der Klägerin

Diese Vereinbarung setzt voraus, daß die Klägerin berechtigt ist, Nutzungsrechte an Kundentranspondern gemäß der ihr durch die (ausländische) Regierung erteilten Konzession zu vergeben.

Nimmt die Regierung des (ausländischen Staates) das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten an dem Kundentransponder zurück, widerruft sie es oder beendet sie dieses Recht auf andere Weise, so kann die Regierung des (ausländischen Staates) die für die Klägerin aus diesem Vertrag bestehenden Rechte und Pflichten übernehmen.

Nach der von dem Beklagten nicht bestrittenen Erläuterung der Klägerin stellt sich der technische Vorgang, der Gegenstand des Vertrages war, im wesentlichen wie folgt dar:

Bei einem „Transponder” handelt es sich um eine Anzahl von technischen Schaltungen, die einen Teil des Satelliten darstellen. Die „Transpondernutzung” ist der Schaltweg, den das Uplink-Signal auf dem Wege zur Umsetzung in das Downlink-Signal und Verstärkung durchläuft. Der Transponder ist damit Teil des Kommunikationssatelliten, der ein Signal von einer Erdfunkanlage erhält, es von der Frequenz für die Aufwärtsstrecke auf die Frequenz für die Abwärtsstrecke umschaltet, es verstärkt und es an eine andere Erdfunkanlage (bzw. -anlagen) weiterüberträgt. Das Signal wird flächendeckend zur Erde zurückgesandt. Teile des Transponders arbeiten dabei nicht für die Aufbereitung eines einzelnen Programmsignals allein, sondern für mehrere Programme. Es werden mehrere Signale unterschiedlicher Frequenz von Erdfunkstellen empfangen, gefiltert, verstärkt und in das Downlink-Frequenzband umgesetzt. Danach werden die gebündelten Signale frequenzmäßig getrennt, nochmals verstärkt, wieder zusammengeführt und sodann zusammen zur Erde zurückgesandt. So empfängt der einzelne Haushalt ein einheitliches Downlink-Signal, das ein umfassendes „Programmbouquet” enthält.

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