Entscheidungsstichwort (Thema)

Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines sog. Injektors zur Verwendung in der Massenspektrometrie

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein sog. Injektor ist als Teil der zentralen Massenspektrometer-Einheit eines Massenspektrometers in die Position 9027 9050 KN einzureihen.

2. Die in der zentralen Massenspektrometer-Einheit eingebaute Ionisationseinheit stellt keine Maschine i. S. d. Position 8543 KN mit eigener Funktion dar. Ihre Funktion "Generierung von Ionen" geht in der Funktion "physikalische oder chemische Untersuchung" (Position 9027 KN) der zentralen Massenspektrometer-Einheit auf.

 

Normenkette

KN Position 8543; KN Position 8479; KN Position 9027; KN Unterposition 9027 9050

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für einen sog. Injektor zum Einbau in ein Massenspektrometer.

Mit Antrag vom 18.08.2011 beantragte die Klägerin die Erteilung einer vZTA für einen Injektor. Dieser besteht aus einer konisch geformten Röhre mit einem Körper aus Kunststoff (PFA) und einer Spitze aus - je nach Anwendung - Saphir, Platin oder Quarz. Er ist ausschließlich dazu bestimmt, innerhalb eines induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometers in eine Plasmafackel (Torch) eingesetzt zu werden. Dort dient er zur Weiterleitung des zu untersuchenden Probenaerosols aus der Zerstäuberkammer in die Mitte des Plasmastroms, um es aufgrund der dort herrschenden Temperaturen zu ionisieren. Die Ionen werden anschließend getrennt und detektiert. Der Injektor - so führt die Klägerin in dem Antrag aus - könne eigenständig nicht betrieben werden und sei ein zwingender Bestandteil des Einlasssystems eines Massenspektrometers. Das Einlasssystem wiederum sei ein unabdingbarer Bestandteil eines Massenspektrometers der Unterposition 9027 8017 KN. Der Injektor sei daher als Teil eines Spektrometers in die Unterposition 9027 9050 KN einzureihen.

Mit vZTA vom 30.04.2012 reihte der Beklagte den Injektor in die Unterposition 8543 9000 KN ein. Er sei erkennbar zum Einbau in einen Plasmaerzeuger zur Verwendung in der Massenspektrometrie vorgesehen und stelle ein "Teil, erkennbar ausschließlich für ein elektrisches Gerät mit eigener Funktion der Position 8543 bestimmt - sog. Injektor" dar.

Gegen die vZTA legte die Klägerin am 14.05.2012 Einspruch ein. Einen eigenständigen Plasmagenerator gebe es beim Plasma-Massenspektrometer im Gegensatz zu anderen Massenspektrometern nicht. Die Plasmaerzeugung finde am Ende der Torch statt, in welche der Injektor rage. Der Injektor sei dafür verantwortlich, das vorher erzeugte Probenaerosol in die Mitte des Plasmas zu transportieren. Daher handele es sich bei ihm nicht um ein Teil eines Plasmaerzeugers, sondern um ein Teil des Einlasssystems. Die Ware werde speziell nach ihren Anforderungen hergestellt und sei nicht anderweitig einsetzbar oder einer allgemeinen Verwendung in Laboratorien zuführbar. Die Aufbereitung der Proben im Einlasssystem stelle die erste Phase des Analyseprozesses eines Massenspektrometers dar. Eine alternative Probenaufbereitung von Hand sei mangels Genauigkeit nicht möglich. Einzelteile wie der Injektor seien wegen des Wartungs- und Reinigungsbedarfs nicht von vornherein mit den übrigen Teilen des Massenspektrometers verbunden.

Mit Schreiben vom 24.09.2014 nahm der Beklagte zu den Einwänden der Klägerin Stellung. Ein Massenspektrometer bestehe im Wesentlichen aus einem Probeneinlasssystem, einer Ionisationseinheit mit nachgeschaltetem Detektor sowie einer separaten Einheit zur Steuerung und Auswertung. Das Probeneinlasssystem bestehe aus einem Autosampler, Pumpen und dem Zerstäubersystem (Zerstäuber und Zerstäuberkammer). Es werde an den Injektor der Ionisationseinheit angeschlossen, um die zu untersuchende Probe ionisieren zu können. Für die Erfassung der Signale im Detektor des Massenspektrometers müsse die zerstäubte Probe zuvor in einem Plasma ionisiert werden. Die Ionisationseinheit bestehe im Wesentlichen aus dem Injektor, einer Plasmafackel, einer Induktionsspule, einem Hochfrequenzgenerator und einer Argonversorgung. Diese Komponenten seien in der zentralen Massenspektrometer-Einheit integriert. Der Injektor werde in die Plasmafackel eingeschoben und führe die zu untersuchende Aerosolprobe mittels des Trägergases dem Ionisierungsprozess zu. Die Plasmafackel bestehe aus einem länglichen Körper aus Glas mit zwei konzentrisch angeordneten, miteinander verbundenen Röhren sowie zwei verschiedenen Gasanschlüssen für das Plasma- und das Kühlgas und sei an der Vorder- und der Rückseite jeweils offen. An die Plasmafackel sei die Argonversorgung angeschlossen. Das Argon diene zur Erzeugung des analytisch genutzten Plasmas und werde als Plasma- bzw. Kühlgas der Plasmafackel zugeführt. Die Induktionsspule werde an der Vorderseite der Plasmafackel auf dem länglichen Glaskörper aufgeschoben und diene gemeinsam mit dem Hochfrequenzgenerator der stetigen Erzeugung eines hochfrequenten Wechselfeldes. Nach der Initial-Ionisierung des die Plasmafackel...

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