Versichert ist der Ehegatte von Mitgliedern.[1] Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.[2] Sie müssen diese Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.[3] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Eheschließung.

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben oder geschieden werden. Sie ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst bzw. geschieden.[4] Die Familienversicherung endet mit Rechtskraft des Urteils.

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