Das Überlassen eines Fahrrads durch Arbeitgebende an Arbeitnehmende ist unter weiteren Voraussetzungen steuerfrei möglich. Das kann einen Anreiz bieten, ein Fahrrad als umweltfreundliche Alternative für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu nutzen. Das Überlassen kann auch ein Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements sein.

Bei Selbständigen ist keine Entnahme für die private Nutzung eines Fahrrads anzusetzen. Das kann diese zur Nutzung eines Fahrrads motivieren. Der Beitrag zeigt aber auch, dass die Nutzung für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu nicht abzugsfähigen BA führen kann. Das gilt allerdings genauso für Kraftfahrzeuge.

Anschaffung oder Leasing von Fahrrädern können bei der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen auch als ein sichtbarer Beitrag zum Klimaschutz dargestellt werden.

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