Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

 

1.

allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,

 

2.

Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und Recht des Familienlastenausgleichs, Recht der Eingliederung Behinderter, Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht.

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