Kurzbeschreibung

Fragen-Katalog, der von Steuerberatern zur Prüfung der Gewerbeanmeldung des Existenzgründers herangezogen werden kann.

Vorbemerkung

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, z. B.:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession),
  • Betrieb von Taxiunternehmen und Fahrschulen,
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer (Erlaubnis nach § 34c GewO),
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO),
  • viele Handwerksberufe.

Für diese Gewerbe müssen immer die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.

Das Gewerbeamt informiert automatisch folgende Behörden, bei denen Gründer ebenfalls angemeldet sein müssen: Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, das Amtsgericht (Handelsregister), das Statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt.

Wer ein Gewerbe anmelden will, muss genau angeben, welche Waren oder Dienstleistungen er anbieten will. Bezeichnungen wie "Handel mit Waren aller Art" sind unzulässig. Es ist auszuführen, ob man einen Groß- oder Einzelhandel betreiben möchte. Auch die Warengruppen, mit denen Gründer handeln wollen, müssen festgelegt werden.

Checkliste Gewerbeanmeldung

Haben Sie geprüft, ob es sich um ein erlaubnis-/genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt? Erfüllen Sie ggf. die erforderlichen Voraussetzungen? (=> Gewerbeamt fragen)
Haben Sie ggf. die erforderlichen Formulare eingeholt und ausgefüllt?
Haben Sie das Gewerbe bereits beim Gewerbeamt angemeldet?
Namensrecht: Haben Sie den gewünschten Firmennamen mit der zuständigen Kammer bzw. dem Handelsregister abgestimmt, sodass keine namensrechtlichen Probleme auftreten können?
Ist das Unternehmen in das Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle einzutragen (=> IHK / Handwerkskammer fragen); s. hierzu im Einzelnen IHK-Anmeldung
Bei Ausländern: Besteht eine gültige Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis?

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