Die Existenzfestigungsberatung (= Existenzaufbau-/ Existenzsicherungsberatung) bedeutet die Beratung bei Problemen, die typischerweise in den ersten 1-3 Jahren nach der Gründung auftreten (je nach Branche). In dieser Zeit sind junge Unternehmen besonders anfällig für ein Scheitern.

Einen allgemeingültigen "Beratungskatalog" für Existenzfestigungsberatungen gibt es (leider) nicht. Typische Probleme in bzw. nach der Startphase sind:

  • Wachstumsprobleme (z. B. zu geringer Umsatz und Gewinn)
  • Finanzierungsprobleme (z. B. Probleme bei der Vorfinanzierung von Aufträgen)
  • Gefühl der persönlichen Überlastung / Überforderung des Gründers

Der Steuerberater sollte zu diesen Themen ein Beratungsangebot unterbreiten, sobald der Gründer erstmals seine Unzufriedenheit mit der bisherigen Unternehmensentwicklung äußert. Als Einstieg bietet sich die BWA-Besprechung oder die Jahresabschlussbesprechung an. Der Hinweis auf die Förderfähigkeit einer Aufbauberatung durch öffentliche Mittel erleichtert häufig die Akquisition. Typischerweise kommt es weniger darauf an, dass der Steuerberater selbst konkrete Verbesserungsvorschläge oder konkrete Expansionspläne für den Mandanten erarbeitet. Vielmehr soll der Gründer in die Lage zu versetzt werden, sein Unternehmen selbst nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten zu führen ("Hilfe zur Selbsthilfe").

Häufig wird es dabei um Hilfestellung zu folgenden Themen gehen:

  • Marketingberatung (ggf. durch Hinzuziehung eines Marketingexperten für die betr.
  • Branche)
  • Finanzierungsberatung (Selbstdarstellung gegenüber der Hausbank, Erstellung und Fortschreibung von Erfolgs- und Finanzplanungen)
  • Laufende Überwachung der Geschäftsentwicklung (Soll-/Ist-Vergleiche, Controlling)
  • Einrichtung einer Kostenrechnung (zur Kalkulation von Selbstkosten und Angebotspreisen)

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